Ein Bundesgericht hat den Bemühungen der Regierung zur Bekämpfung der Geldwäsche einen schweren Schlag versetzt und entschieden, dass das Finanzministerium von bestimmten Kleinunternehmen nicht verlangen kann, persönliche Daten ihrer Eigentümer offenzulegen.
Gemäß einem Abschnitt des Gesetzes von 2020, der am 1. Januar in Kraft trat, müssen Kleinunternehmen Angaben zu sogenannten wirtschaftlichen Eigentümern machen, bei denen es sich um Personen handelt, die finanzielle Anteile am Unternehmen besitzen oder erhebliche Macht über ihre Geschäftsentscheidungen haben. Das Gesetz, der Corporate Transparency Act, wurde mit parteiübergreifender Unterstützung im Kongress verabschiedet und sollte der Abteilung für Finanzkriminalität des Finanzministeriums dabei helfen, Geldwäscher zu identifizieren, die sich hinter Briefkastenfirmen verstecken.
Doch in einem Urteil am späten Freitag stellte sich Richter Lyles C. Burke vom US-Bezirksgericht in Huntsville, Alabama, auf die Seite der Kritiker des Gesetzes. Sie argumentieren, dass die Aufforderung an Firmeninhaber, ihre persönlichen Daten – Namen, Adressen und Kopien ihrer Ausweisdokumente – anzugeben, eine Übermaßnahme des Kongresses sei, egal wie gut gemeint sie sei.
„Der Kongress erlässt manchmal clevere Gesetze, die gegen die Verfassung verstoßen“, schrieb Richter Burke in einer 53-seitigen Akte. „Dieser Fall, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit eines Unternehmenstransparenzgesetzes geht, veranschaulicht diesen Grundsatz.“
Das Urteil von Richter Burke hinderte das Ministerium daran, dem Kläger im Fall Alabama, der National Small Business Association, einer gemeinnützigen Handelsgruppe, die mehr als 65.000 Mitgliedsunternehmen vertritt, Pflichten zur Meldung von Eigentumsverhältnissen aufzuerlegen.
Anwälte, die den Fall in Alabama am Wochenende verfolgt haben, sagten, sie gehen davon aus, dass die Regierung schnell eine vorübergehende Aussetzung der einstweiligen Verfügung beantragen wird, entweder durch Richter Burke oder das 11. Berufungsgericht in Atlanta oder beide. Das Justizministerium werde mit ziemlicher Sicherheit Berufung gegen den Fall Alabama beim Bezirksgericht einlegen, sagten die Anwälte.
Morgan Finkelstein, eine Sprecherin des Finanzministeriums, sagte, ihre Behörde habe „der gerichtlichen Anordnung Folge geleistet“. Sie verwies weitere Fragen an das Justizministerium, das eine Stellungnahme ablehnte.
Als Anwälte und Transparenzexperten die Meinung von Richter Burke untersuchten, waren die direkten Auswirkungen des Urteils auf die Kleinunternehmen in den Vereinigten Staaten, die die Regierung auf 33 Millionen schätzt, nicht ganz klar.
Den Unternehmen wurde ein Jahr Zeit gegeben, um die Berichtspflichten für das Jahr 2023 zu erfüllen, sodass die Daten erst Ende 2024 vorliegen müssen. Das Urteil von Richter Burke gilt, eng gefasst, nicht für kleine Unternehmen, die nicht Mitglieder der Handelsorganisation sind, die den Antrag gestellt hat Die Klage in Alabama bedeutet, dass die meisten Unternehmen, die von dem Mandat betroffen sind, sich weiterhin daran halten müssen.
„Das hat die Sache für viele meiner Kunden komplizierter gemacht“, sagte Angela Jamalski, die bei der Anwaltskanzlei Honigman LLP in Ann Arbor, Michigan, große und kleine Unternehmen in Compliance- und Regulierungsfragen berät. ihrer Mandanten wollten bis zum Sommer warten, um sich eingehender mit den Meldepflichten und deren Bedeutung zu befassen, da die Meldefrist erst im Dezember endet und die Strafverfolgung offenbar im Wandel ist.
Befürworter einer größeren Transparenz kritisierten das Urteil.
„Dies ist eine ungewöhnliche Entscheidung eines einzelnen Richters in Alabama, die auf einer sehr engen Sichtweise der verfassungsmäßigen Befugnisse des Kongresses basiert, die nicht durch Präzedenzfälle gestützt wird“, sagte Senator Sheldon Whitehouse, ein Demokrat aus Rhode Island und einer der Befürworter des Gesetzes. „Ich fordere die Regierung auf, schnell Einspruch einzulegen, um die Fehlentscheidung zu korrigieren und sicherzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Transparenzanforderungen vollständig und einheitlich umgesetzt werden.“
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