Im Hamburger Landtag wurde ein Gesetz zum Verbot der Mund-Nasen-Bedeckung in Schulen verabschiedet. Ein Schritt, der vor allem auf der linken Seite nicht einstimmig war.
Am Mittwoch, 15. Mai, tagt der Landtag der Freien und Hansestadt Hamburg (Stadt- und Landtag). Land(Anmerkung des Herausgebers) Eine Änderung des Bildungsgesetzes zielt darauf ab, jegliche gesichtsbedeckende Kleidung in Schulen zu verbieten. Voller SchleierDeutsche Presseberichte Spiegel.
Hinter der Gesetzesänderung steht die Regierungskoalition aus SPD und Grünen. CDU (Christlich Demokratische Partei) und AfD (rechtsextrem) stimmten dafür, während die linksextreme Partei „Die Linke“ dagegen stimmte.
„Regulierung ist notwendig“
Von nun an sind in Schulen, Hochschulen und weiterführenden Schulen der Stadt Vollgesichtskleidung oder Kopftücher verboten. Zu den verbotenen Kleidungsstücken gehört der Vollschleier (oder Niqab). Hijab tragen [voile islamique ne couvrant pas le visage, NDLR] Und chirurgische Masken werden zugelassen. Laut Nils Hansen, schulpolitischer Sprecher des SPD-Bundestagsausschusses, „Schule und Gesichtsbedeckung passen nicht zusammen.“. Er sagte auch, dass es für die Kommunikation unerlässlich sei, in das Gesicht des Gesprächspartners zu schauen.
Hansen weist darauf hin, dass der Vorschlag hauptsächlich darauf abzielt, eine rechtliche Unklarheit zu klären. Im Jahr 2020 entschied das Oberverwaltungsgericht Hamburg, dass einem damals 16-jährigen muslimischen Schüler das Tragen des Vollschleiers in der Schule nicht verboten werden könne, da es kein formelles Gesetz gebe, das dies verbiete.
Bisher hat die Stadt zehn Fälle registriert, in denen Mädchen mit Vollverschleierung zur Schule gehen wollten. „Ja, das sind Einzelfälle. Aber Kontrolle war immer noch nötig.Hansen zitiert: Spiegel.
„Völlig unverständlich“ ganz links
Auf der linken Seite war das Vorgehen nicht einstimmig. „Es ist völlig unverständlich, dass die rot-grüne Koalition das Schulgesetz dringend ändern will“Das gab Insa Tietjen, religionspolitische Sprecherin der Linge-Division, am Dienstag, 14. Mai, in einer Pressemitteilung bekannt.
„Wenn es sich um eine Initiative zur Bekämpfung des Islamismus in unserer Stadt handelt, wäre es sehr sinnvoll, die präventive Arbeit in den Haushaltsverhandlungen zu stärken.“Tietjen fügt hinzu.
Es gibt kein einheitliches Gesetz zu diesem Thema
Die Vollverschleierung in der Schule wird seit einigen Jahren rheinübergreifend heftig diskutiert. Da Deutschland ein föderaler Staat ist, obliegt die Bildung den Ländern. Daher variieren die Vorschriften zum Tragen des Vollschleiers in Bildungseinrichtungen von Region zu Region. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben ihre Gesetze in diesem Bereich im Jahr 2020 verschärft.
Ein starker Kontrast zu Frankreich, wo seit 2004 islamische Kopftücher in jeglicher Form in Schulen verboten sind. Die Vollverschleierung wiederum ist seit 2010 in der Öffentlichkeit verboten.
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