Dezember 28, 2024

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Ganassi verklagt Balu |  Rennfahrer

Ganassi verklagt Balu | Rennfahrer

Chip Ganassi Racing hat eine Zivilklage gegen den Champion der NTT IndyCar Series, Alex Ballou, eingereicht. Während er mit einem Rechtsstreit von CGR konfrontiert ist, wird Palou voraussichtlich dieses Wochenende beim Grand Prix von Indianapolis und den nächsten vier verbleibenden Rennen führen.

Der Fall „Chip Ganassi Racing, LLC gegen Alex Palou Montalbo, ALPA Racing, SL“ in Marion County, Indiana, ist abgeschlossen und legt nicht die spezifischen Gegenstände offen, für die Palou von der CGR verklagt wird, sondern die Anhänge in den Akten Verweisen Sie auf Tweets und/oder Pressemitteilungen von McLaren Racing und Palou, in denen sie seine Unterschrift für die Fahrt zu McLaren Racing im Jahr 2023 am selben Tag ankündigten, an dem CGR bekannt gab, dass es Palou unter Vertrag genommen hatte und die exklusiven Rechte an seinen Diensten im Jahr 2023 behält.

Der Kommentar, auf den RACER zugegriffen hat, ein Teamsprecher, gab die folgende Erklärung ab:

„Alex Ballou ist bei Chip Ganassi Racing bis zum Ende der Saison 2023 unter Vertrag. Er ist ein wichtiges Mitglied unseres Teams, und wir werden ihn weiterhin dabei unterstützen, Siege, Podestplätze und Meisterschaften in IndyCar zu jagen. Als Ergebnis eines Rivalen.“ Rennstall unrechtmäßig versucht, ihn ungeachtet der klaren Bedingungen unseres Vertrages zu verpflichten, leiten wir rechtliche Schritte ein.

Wie erkundet in Aktueller RACER-ArtikelDie Dynamik, mit der das Team seinen Fahrer während einer aktiven Rennsaison verklagt, während die beiden Parteien weiterhin zusammenarbeiten, ist im professionellen Motorsport beispiellos. Wenn Palou vor dem Rennen an diesem Wochenende aus dem CGR-Honda mit der Nummer 10 aussteigt, hat das Team den IndyCar-Champion von 2012, Ryan Hunter-Reay, als Ersatzfahrer unter Vertrag.

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Unter den in dieser Woche eingereichten Anträgen bittet einer um eine zügige Bearbeitung der Angelegenheit und nennt die Art des beantragten Rechtsbehelfs: „Die Klägerin Chip Janassi Racing, LLC, durch Anwalt, bittet respektvoll um eine schnelle Anhörung zu ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung Schätzungen zufolge werden zwei Stunden für eine Anhörung ausreichen, Anfragen müssen vor Ende August entschieden werden.“

Die Anwälte des Gremiums reichten einen Dringlichkeitsantrag für eine dringende Ermittlung ein, der lautet: „In diesem Verfahren, in dem der Kläger Chip Ganassi Racing, LLC … eine Ermittlung anstrebt, die zur Vorbereitung der ersten Anhörung erforderlich ist, hat Ganassi diesen Antrag auf Genehmigung zur Einreichung eingereicht die Verhöre, formellen, notariellen und Zulassungsanträge für die Angeklagten, die Einreichung von Mitteilungen auf Paloo und die von McLaren Indy, LLC und McLaren Racing gestellten Anträge auf parteiunabhängige Dokumente.

Ganassi hat seine verifizierte Beschwerde mit einem Kompliment an die Anwälte der benannten Angeklagten eingereicht, und Ganassi erbringt Dienstleistungen für Palou einzeln und seine verbundene Einheit ALPA Racing, SL, indem er sie direkt und erneut über ihren benannten Anwalt bedient. Ganassi, von den Angeklagten zügig eine wesentliche schriftliche Feststellung zu erhalten, die Aussagen der einzelnen Angeklagten Palou und der designierten Vertreter von ALPA unverzüglich entgegenzunehmen und herauszufinden, was von einem Dritten benötigt wird, und mit einer vorläufigen Anhörung fortzufahren.

Um dieses Verfahren zu beschleunigen, verlangt Ganassi von den Angeklagten, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung vollständig und ohne Umgehung auf Ganassis Auskunftsersuchen antworten. Ganassi fordert, dass die Entdeckung durch Dritte beschleunigt wird, damit die Wartezeit für die Entdeckung durch Dritte der Beta-Regel 34(C)(2) entfällt, und gleichzeitig Antworten innerhalb von 14 Tagen bereitstellt.

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Da die Medienaktivitäten am Donnerstag auf dem Indianapolis Motor Speedway beginnen, wird nicht erwartet, dass sich das Team und die Fahrer zu der Klage äußern, wobei der abschließende Satz in der Erklärung lautet: „Alle diesbezüglichen Anfragen werden von unserem Rechtsbeistand behandelt.“