Dezember 27, 2024

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Deutschland verabschiedet ein Gesetz, das die legale Änderung von Namen und Geschlecht erleichtert

Deutschland verabschiedet ein Gesetz, das die legale Änderung von Namen und Geschlecht erleichtert

BERLIN – Der deutsche Gesetzgeber hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das es Transgendern, Intersexuellen und nicht-binären Menschen erleichtern soll, ihren Namen und ihr Geschlecht in offiziellen Dokumenten zu ändern.

Das „Selbstbestimmungsgesetz“, eine von mehreren Sozialreformen, die die Regierung von Präsident Olaf Schaals bei ihrem Amtsantritt im Jahr 2021 versprochen hat, soll am 1. November in Kraft treten.

Deutschland, das bevölkerungsreichste Land der EU, folgt vielen Ländern bei diesem Übergang. Das Unterhaus des Parlaments, der Bundestag, stimmte mit 374 zu 251 Stimmen bei 11 Enthaltungen.

Nach deutschem Recht können Erwachsene ihren Vornamen und ihr Geschlecht auf dem Standesamt legal ändern. Sie müssen das Amt drei Monate vor der Änderung benachrichtigen.

Das geltende, vier Jahrzehnte alte „Transgender-Gesetz“ schreibt vor, dass Menschen, die ihr Geschlecht anhand offizieller Dokumente ändern möchten, zunächst eine Bewertung von zwei Experten einholen müssen, „die mit den spezifischen Problemen von Transgender-Personen vertraut sind“, und dann eine gerichtliche Entscheidung treffen müssen.

Seit der Verabschiedung dieses Gesetzes hat der Oberste Gerichtshof Deutschlands andere Vorschriften aufgehoben, die Transgender dazu verpflichten, sich scheiden zu lassen, sich zu sterilisieren und sich einer Operation zur Geschlechtsumwandlung zu unterziehen.

„Seit mehr als 40 Jahren verursacht das „Transgender-Gesetz“ viel Leid für die Anerkennung der eigenen Identität. Heute machen wir endlich Schluss damit“, sagte Sven Lehmann, der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen zu diesem Thema Gesetzgeber.

Das neue Gesetz konzentriert sich auf die rechtliche Identität natürlicher Personen. Dies bedeutet keine Überarbeitung der deutschen Regelungen zur Geschlechtsangleichung.

Es ermöglicht Personen ab 14 Jahren, mit Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten ihren Namen und ihr gesetzliches Geschlecht zu ändern. Wenn sie nicht einverstanden sind, kann der Teenager das Familiengericht bitten, sie zurückzubekommen. Bei Kindern unter 14 Jahren müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten in ihrem Namen einen Antrag beim Standesamt stellen.

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„Die Regierung ignoriert die berechtigten Anliegen so vieler Frauen und Mädchen“, beklagte die konservative Abgeordnete Susanne Hearle.

„Man möchte eine laute, aber sehr kleine Gruppe zufriedenstellen und spaltet damit die Gemeinschaft“, sagte er.

Justizminister Marco Buschmann sagte in einer Erklärung, dass „es viele Vorkehrungen gegen die Möglichkeit eines Missbrauchs gibt, so unwahrscheinlich er auch sein mag“ und dass „dieses Gesetz weitaus geringer ausfallen wird als manche Forderungen“.

Dänemark, Norwegen, Finnland und Spanien haben bereits ähnliche Gesetze.