November 22, 2024

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Deutschland hebt NS-Gesetz auf, um Informationen über Abtreibungen zu erleichtern

Deutschland hebt NS-Gesetz auf, um Informationen über Abtreibungen zu erleichtern

Nach Kontroversen und Verurteilungen durch Geburtshelfer bereitet sich Deutschland darauf vor, ein Gesetz aufzuheben, das die Information über Abtreibung seit der Nazizeit einschränkt, obwohl sich Abtreibung in der Praxis als riskanter Weg erwiesen hat. In ihrem im November begonnenen Koalitionsvertrag haben die nun unter deutscher Kontrolle stehenden Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen die Aufhebung einer der umstrittensten Passagen des Strafrechts zugesagt.

Dieser Paragraf 219a, der 1933, kurz nach der Machtergreifung Adolf Hitlers, erlassen wurde, verbietet es.“WerbungAbtreibung, eine strafbare HandlungFreiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder GeldstrafeAuf dieser Grundlage haben Gerichte in den letzten Jahren Geldbußen gegen Ärzte verhängt, die freiwillige Schwangerschaftsabbrüche (Abtreibung) im Internet melden.

In einigen Fällen war die Information, dass der Geburtshelfer eine Abtreibung durchgeführt hat, begrenzt. Anfang dieses Jahres brachte Justizminister Marco Bushman einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Gesetzentwurfs ein, der dem Parlament noch zur Abstimmung vorgelegt werden muss.

Streng strukturiert

Eine der in den letzten Jahren verklagten Trainerinnen ist Christina Hennell, Generaltrainerin namens Keisen (West).GesichtVom Kampf um die Aufhebung des Paragrafen 219a nach einer Geldstrafe von 6.000 Euro. Ihre rechtlichen Probleme haben im Land Wellen geschlagen und uns daran erinnert, dass Abtreibung durch das deutsche Recht streng geregelt ist und dass Ärzte in einem Land, das in den 1970er Jahren an vorderster Front im Kampf für die Rechte der Frau stand, ihre Umsetzung verhindern.

Im Juni 2019 wurden zwei Berliner Gynäkologen, Bettina Caber und Verina Weir, wegen derselben Sache zu einer Geldstrafe von jeweils 2.000 und 2.000 verurteilt. „Ich bin froh, dass jetzt eine informierte Entscheidungsfindung möglich ist„Für Schwangere“Was ist unsere ärztliche Pflicht?“, gab Christina Hennell eine Mitteilung heraus, in der dieser Absatz gelöscht wurde.

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In den meisten Fällen sind Abtreibungsgegner die Quelle der Beschwerden. Wie andere westliche Nationen haben sie sich in den letzten Jahren an einem Kreuzzug beteiligt, insbesondere im Internet. Einer von ihnen wurde kürzlich verurteilt, weil er Abtreibung mit dem Holocaust verglichen hatte. Ärzte wollen in diesem Zusammenhang alle Informationen zum Thema von ihrer Website entfernen und nicht auf der von Family Planning bereitgestellten Liste erscheinen.

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Angesichts des Aufschreis über die rechtlichen Rückschläge von Ärzten beschloss die Regierung von Angela Merkel Anfang 2019, das Gesetz leicht zu lockern und erlaubte nun Gynäkologen und Krankenhäusern, Abtreiber auf ihrer Website zu warnen. Andererseits war es ihnen immer noch verboten, zu beschreiben, welche Methoden sie verwendeten.

Der Kompromiss stellte die beteiligten Ärzte nicht zufrieden, während die Christdemokraten des Präsidenten weiterhin gegen die Aufhebung der umstrittenen Passage waren. „Wir können die Werbung für eine Klinik für Schönheitschirurgie und eine Abtreibungsklinik nicht mehr unterscheiden.„Helge Brown, einer der engsten Mitarbeiter von Angela Merkel, hat die Kanzlerin flehentlich gebeten.

In Deutschland muss eine Frau, die in den ersten 12 Schwangerschaftswochen einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen möchte, zu einem obligatorischen Beratungsgespräch in einem zugelassenen Zentrum kommen. Der Zweck dieses InterviewsUm die Frau zu ermutigen, ihre Schwangerschaft fortzusetzen“, so der Gesetzgeber, auch wenn er letztlich nicht will. Ein „ReflexionszeitDann für drei Tage aufgeladen. Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, der mehrere hundert Euro erreichen kann, werden mit Ausnahmen (Gefahr des Mutterlebens, Vergewaltigung etc.) nicht von den Krankenkassen erstattet.

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In Deutschland werden jährlich etwa 100.000 Abtreibungen durchgeführt (z. B. mehr als 200.000 Abtreibungen in Frankreich), allerdings mit rückläufiger Tendenz in den letzten Jahren. In Deutschland ist die Abtreibung nach Ansicht vieler Gynäkologen auch heute noch verboten und vor allem in manchen Gegenden wie dem katholischen Bayern immer noch ein Hindernis für die Praxis. In einem Teil dieser großen südlichen Region gibt es keine öffentlichen Krankenhäuser, die diesen Eingriff durchführen, daher entscheiden sich einige Patienten dafür, ins benachbarte Österreich zu ziehen.