Tribun. Deutschland will beim autonomen Fahren eine Schlüsselrolle spielen. Um dies zu erreichen, wurde am 19. Mai ein neues Gesetz verabschiedet Im Bundesstock ebnet den Weg für autonomes Fahren. Damit wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, damit ab 2022 autonome Fahrzeuge flächendeckend auf offener Straße in Verkehr gebracht werden können. Sie definiert die Erfassung und Verwendung von Daten.
Nach den Fortschritten mussten bis 2020 in den USA neben Vemo, Neuro und Tesla auch Deutschland und seine Automobilindustrie auf autonome Fahrzeuge reagieren. Die Bundesregierung hat im Parlament ein Gesetz zum autonomen Fahren eingebracht, um Forschung und Entwicklung anzukurbeln und die Fortbewegung der Zukunft vielseitiger, sicherer und umweltfreundlicher zu gestalten.
Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 19. Mai 2021 wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um autonome Fahrzeuge (sog. „Level 4“) normal auf offener Straße zu betreiben. Zur Erinnerung: In Level 4 muss der Fahrer das automatische Fahrersystem nicht mehr überwachen, wenn es aktiviert ist. Der Computer übernimmt die volle Kontrolle über das Fahrzeug. Fahrzeughalter können nur Passagiere und andere Aktivitäten befördern. Durch die Deaktivierung des automatischen Fahrsystems kann sich der Fahrer nach Belieben hinter das Steuer drehen.
Bewegung für Menschen und Güter
Durch dieses Gesetz hat Deutschland als erstes Land der Welt fahrerlose Fahrzeuge in den Alltag integriert. Bis 2022 sollen Fahrzeuge mit automatischen Fahrfunktionen in Dienst gestellt werden. Mit diesem großen Wendepunkt muss die Automobilindustrie ihre Bemühungen um autonomes Fahren verstärken. Wie beim dritten Treffen zwischen Bundesregierung und Automobilindustrie „Concerned Mobility Action“ vereinbart, will die Branche neue Chancen nutzen und automatisierte Fahrzeuge stärker einsetzen.
Flexibilität steht im Vordergrund: Der Betrieb autonomer Fahrzeuge ist für maximale Sicht auf die Bewegung von Personen und Objekten möglich. Es ist klar, dass diese Funktion auf begrenzte geografische Gebiete beschränkt ist. Betreiber erhalten Einzelgenehmigungen. Es sei darauf hingewiesen, dass nach diesem neuen Gesetz die Anwesenheit eines Sicherheitsfahrers, der immer bereit ist, einzugreifen, nicht mehr erforderlich ist.
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